Kleiderordnung:
1. Das Tragen von Vereinsoberbekleidung ist Pflicht!
Definition „Vereinsoberbekleidung“:
a) Bei Ligaspielen muss diese einheitlich sein
b) Bei Turnieren können auch individuelle Spielershirts getragen werden
c) Keine Trägerleibchen bzw. ärmellose Vereinsoberbekleidung
d) Keine bauchfreien Tops
e) Keine Aufkleber, Sticker, …
Sollten Lieferverzögerungen für die Vereinsoberbekleidung anfallen, oder der Sportler ist gerade neu angemeldet worden, so ist dies sofort dem sportlichen Leiter schriftlich mitzuteilen! In diesem Fall muss der Sportler ein einfärbiges Polo-Shirt ohne Logos und Aufschriften tragen.
2. Eine schwarze lange Stoffhose / knielanger Rock ist vorgeschrieben!
Definition „schwarze lange Stoffhose / knielanger Rock“:
a) Eine Stoffhose ist eine Hose, die aus einem "gewebten" Material hergestellt ist (umgangssprachlich Anzughose)
b) Keine ausgewaschene Hose oder Rock
c) Keine kurze Hose, Schottenrock, Kilt
d) Keine zerrissene Hose / Rock
e) Keine bunten Streifen
f) Keine Jogginghosen / Leggings
g) Keine Hosen mit offensichtlich aufgenähten Säcken/Taschen (Securityhose / Cargohose udg.)
3. Kopfbedeckung ist erlaubt, sofern diese zum Outfit passt.
Außer aus medizinischen Gründen (z.B. ein Hörgerät) ist das Tragen von Kopfhörern und Headsets während des Spiels und der Siegerehrung verboten.
4. Aufdrucke:
Es ist grundsätzlich zu keiner Zeit einer Turnierveranstaltung gestattet, Kleidung mit anzüglichem Aufdruck (auch grafischer Natur), rassistischen oder anderweitig (zB. religiös oder sexuell) diskriminierenden Botschaften oder Symbolen zu tragen. Ebenso ist es den Sportlern untersagt, parteipolitische Werbung auf ihrer Sportbekleidung zu tragen.
5. Ausnahme in der Steeldarts-Liga:
Das Tragen einer schwarzen Stoffhose ist nicht verpflichtend – es ist auch eine schwarze Jeans erlaubt.
6. Ausnahme in der Sektion E-Dart (Liga und Turniere):
Das Tragen einer schwarzen Stoffhose ist nicht verpflichtend – es ist auch eine einfarbige Jeans erlaubt – sofern dies zum Outfit passt.
7. Strafen:
Nicht ordnungsgemäße Bekleidung wird laut Strafenkatalog geahndet! Diese Strafe ist nur für einen Tag gültig.
Strafenkatalog:
Turnier (Steeldarts und E-Dart)*:
SpielerInnen welche geringfügig gegen die Kleiderordnung verstoßen, müssen einen Beitrag von €10 in den Jugendfördertopf der STDSV einbezahlen, um am Bewerb teilnehmen zu dürfen. Bei schwerem Verstoß (Flip-Flops, kurze Hose, Trägerleiberl usw.) kann die Turnierleitung höhere Strafen aussprechen oder die Anmeldung verweigern bzw. den Spieler / die Spielerinn aus dem laufenden Turnier ausschließen.
Im Falle von neuen Spielern kann die Turnierleitung eine geringere Strafe oder lediglich eine Verwarnung aussprechen.
*gilt nur für Turniere welche vom STDSV Veranstaltet werden (Masters, Ranglistenturniere, Landesmeisterschaften, Finales)! Bei Turnieren, welche von Vereinen/Spielstätten veranstaltet werden (Challenger, E-Open, AWSDS udg.), ist die Kleiderordnung empfohlen.
Liga (Steeldarts und E-Dart):
Bei Mannschaften, welche gegen die Kleiderordnung verstoßen, werden €5 Strafgeld von der Kaution abgezogen. Verstöße gegen die Kleiderordnung sollten am Protokoll vermerkt werden und sind mittels Fotos zu dokumentieren.
Die Ligaleitung kann auch aufgrund Fotos aus anderen Quellen (z.B. sozialen Medien) Strafen verhängen.
Events:
Grundsätzlich gilt die Kleiderordnung auch bei diversen Events wie z.B. der Ligasiegerehrung.
Sonstiges:
In besonderen Fällen kann die Turnierleitung / Ligaleitung die Kleiderordnung aussetzten (z.B. Hitzwelle), dies wird jedoch durch die Turnierleitung / Ligaleitung angekündigt und kann nicht eigenständig entschieden werden.
Die Kleiderordnung tritt mit Beginn des Turnierjahres 2026 bzw. mit Beginn der Rückrunde in der Meisterschaft 2025/26 in Kraft.