Im ersten Fall ging es einen Versuch, ein Spiel aufgrund Spielermangels zu fingieren – also nicht zu spielen und dennoch ein Spielprotokoll abzugeben.
Da sich die beiden Kapitäne jedoch nicht einig wurden, fand dies letztendlich nicht statt. Jedoch auch wenn der Tatbestand eines „fingierten Spiels“ gemäß Regelwerk, Punkt 7 des Strafenkatalogs, nicht vollständig erfüllt ist, stellt bereits der nachgewiesene Versuch ein schädigendes Verhalten im Sinne von Punkt 12 des Strafenkatalogs dar. Daher wurde der Kapitän, welcher den Versuch aktiv angestrebt hat, zu einer Spielsperre von 6 Monaten und einer Funktionssperre als Mannschaftführer für 2 Jahre abgemahnt.
Weil der Kapitän der gegnerischen Mannschaft den Versuch nicht umgehend und eindeutig unterbunden hat und der Vorfall zudem nicht aktiv an die Ligaleitung gemeldet wurde, wurde dieselbe Strafe ausgesprochen, jedoch für eine Dauer von 2 Jahren zur Bewährung ausgesetzt.
Der Steirische Dartsportverband ist grundsätzlich bemüht, ein Nichtantreten von Mannschaften zu vermeiden. Das Regelwerk sieht daher vielfältige Möglichkeiten vor, um Meisterschaftsspiele regulär durchzuführen. Dazu zählen kurzfristige Spielverschiebungen, der kurzfristige Einsatz neuer Spieler, das Antreten mit lediglich einem Spieler sowie – in Ausnahmefällen – individuelle Sonderlösungen. Ziel ist es stets, eine sportlich faire und ordnungsgemäße Meisterschaft zu gewährleisten. Sollte all dies nicht möglich sein, besteht immer noch die Möglichkeit eines – wenn auch sportlich schmerzhaften – Nichtantretens.
Ein fingiertes Spiel stellt jedoch unter keinen Umständen eine zulässige oder akzeptable Option dar!
Als anerkannter Sportverband kann der STDSV durch derartige Handlungen erheblichen Schaden erleiden. Mögliche Folgen reichen vom Verlust Fördermittel bis hin zum Verlust der gesamten Sportanerkennung. Aus diesem Grund wird in entsprechenden Fällen mit der gebotenen Konsequenz vorgegangen.
Im zweiten Fall hat ein Mannschaftsführer ein Spielergebnis beanstandet, weil ein Spieler der gegnerischen Mannschaft trotz Ermahnung mehrfach übertreten haben soll.
Hier sieht das Regelwerk klar vor, dass Streitfragen in einem Ligaspiel zwischen den beiden Mannschaftführen zu klären sind. Erst wenn der gegnerische Mannschaftführer nicht in der Lage ist, ein regelkonformes Spiel sicherzustellen, kann ein Einspruch erfolgen (dies betrifft so gut wie alle Vorkommnisse z.B. Lautstärke, Übertreten, Rauchen, Alkohol im Spielbereich, Zwischenrufe durch Spieler / Gäste usw.). In diesem Fall konnte, nachdem der gegnerische Kapitän informiert wurde, keine übertreten mehr festgestellt werden.
Bitte beachtet die Ligaregeln, insbesondere möchten wir darauf hinweisen, dass es in den letzten beiden Ligarunden grundsätzlich keine Spielverschiebungen gibt, dies betrifft auch Vorverlegungen. Ausnahmen können jedoch beantragt werden.
Wir wünschen ein spannendes und faires Saisonende.